(20. Dezember 2010)
Ab 1. Januar 2011 wird den ambulant tätigen Ärzten und
den Psychotherapeuten, die neue Mitglieder der KV Sachsen werden, die Online-Abrechnung über das „sichere Netz der KVen“ vorgeschrieben.
Die alten Mitglieder können ihre Abrechnungs-modalitäten freiwillig auf
die Online-Abrechnung umstellen und dabei zusätzlich von einer Förderung
profitieren. (unverbindliche Förderaussagen der KV-Sachsen) Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden
Sie unter
www.kvs-sachsen.de.
Eine Möglichkeit
wie Sie als Arzt auf die Online-Angebote Ihrer KV (Kassenärztliche
Vereinigung) zugreifen können bzw.
Ihre Online-Abrechnung tätigen können, stellt
KV-S@feNet dar. Als
Partner des zertifizierten Providers
Medical IT Services GmbH & Co. KG
sind wir berechtigt, KV-S@feNet bei Ihnen einzurichten.
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